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015734237706 Mo-Sa, 10-22 Uhr
So, 12-20 Uhr
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AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur- MA Event- und Marketing GmbH / Scarabaeus Escort

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Vermittlungsleistung der Vermittlungsagentur- MA Event- und Marketing GmbH / Scarabaeus Escort, nachfolgend Vermittlerin, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunden bezeichnen.

Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.

  1. Vertrag mit dem Vermittler
    Die Vermittlerin vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und der Dame mit Leistungen im Rahmen eines Begleitservices. Näheres wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Die Aufgabe der Vermittlerin besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen ordnungsgemäß zu vermitteln.
    Die zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Ausgestaltung der sexuellen und sonstigen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.
  2. Pflichten der Vermittlerin
    Die Angebote der Vermittlerin sind unverbindlich. Die Vermittlerin wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.
  3. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch die Vermittlerin
    Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Die Vermittlerin übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.
  4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht
    Für die Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit die Vermittlerin ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat sie hierfür Geldempfangsvollmacht.
  5. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Groß-Gerau.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Damen
  1. Art und Umfang der Leistungen der DamenArt und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Buchung – VertragsschlussEin Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.
  3. EntgeltDas jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Damen und nicht auf etwaige darüber hinaus gehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat die Vermittlerin Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird.Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.
  4. GerichtsstandGerichtsstand ist, soweit zulässig, Groß-Gerau.